Mai 2012
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Reisekrankenversicherung



Die Reisekrankenversicherung greift in den Fällen, in denen Arzt- und Behandlungskosten während eines Auslandaufenthaltes entstehen. Sie gibt somit finanzielle Unterstützung, sollte auf einer Reise überraschend eine Krankheit auftreten oder ein Unfall geschehen. Sobald im Ausland Arztkosten aufkommen, müssen diese vom Patienten selbst bezahlt werden, da die gesetzliche Krankenversicherung grade einmal einen Bruchteil der Kosten übernimmt. In diesen Fällen ist die Reisekrankenversicherung besonders wertvoll.

Auch der in Deutschland gängige Auslandskrankenschein wird nicht in allen Fällen von ausländischen Ärzten akzeptiert, sondern gilt nur in den Ländern, die mit dem deutschen Staat ein Sozialversicherungsabkommen haben.

Die Reisekrankenversicherung deckt dagegen in Teilen oder sogar gänzlich den Betrag, der von der gesetzlichen Versicherung nicht getragen wird. Die Leistungen dieser Reisekrankenversicherung umfassen die gänzliche Erstattung von Arzneien oder Verbandmitteln, einige zahnärztliche Behandlungen, den Transport zum nächstgelegenen Krankenhaus, Heilbehandlungen, Rettungs- oder Bergungskosten, den Krankenrücktransport, und die Überführungskosten im Falle des Todes des Versicherten.

Es lohnt sich oft, zusätzlich zu einer privaten Krankenversicherung auch eine Reisekrankenversicherung abzuschließen, da beispielsweise der Krankenrücktransport im ersten Falle oft nicht enthalten ist, und Selbstbeteiligungskosten gespart werden können.
Oft unterscheiden sich die Tarife diverser Versicherer stark voneinander. Es ist daher ratsam, einen Vergleich zwischen verschiedenen Angeboten zu ziehen, um einen möglichst großen Kundenvorteil in puncto Beiträge, Bedingungen, und Leistungen zu ergattern.