Mai 2012
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Gründe

Bei der Reiserücktrittsversicherung müssen trifftige Gründe zutreffen, damit die Reiserücktrittsversicherung die Reisekosten erstattet. Es darf auf jeden Fall nicht aus einem beliebigen Grund eine Reise abgesagt werden.

So zahlt in der Regel die Reiserücktrittsversicherung, wenn folgende Gründe auftreten :

  • Starke Beschädigung des Eigentum des Versicherungsnehmers durch einen Einbruch oder einen Brand
  • durch eine Impfuntauglichkeit oder eine Schwangerschaft ist ein Antritt der Reise nicht möglich
  • es stirbt ein Familienmitglied oder ein Mitreisender
  • der Versicherungsnehmer , ein Angeböriger oder ein Mitreisender erkranken unerwartet schwer

Gute Reiserücktrittsversicherungen übernehmen über die Kosten der abgesagten Reise auch dann, wenn der Versicherungsnehmer kurz vor Antritt der Reise seinen Job verloren oder nach einer Arbeitslosigkeit wieder einen Job gefunden hat.